Niemand hat die Absicht, eine Totalüberwachung aufzubauen

Der Test von Gesichterkennungssoftware in Berlin sorgt für Diskussionen unter Datenschützern. Während der Bund Deutscher Kriminalbeamter mehr Sachlichkeit fordert, träumt Bundesinnenminister de Maizière von flächendeckender Überwachung.

Am 1. August begann die Bundespolizei mit dem Test eines Systems, welches Passanten anhand ihrer Gesichter in Echtzeit erkennen soll. Drei Kameras versuchen seither im Berliner Bahnhof Südkreuz, 300 freiwillige Probanden in der Schar der Pendler zu entdecken.

Deutschlandweit wurde das Projekt kritisiert – auch Doodad berichtete unter dem Titel “Überwachung nur wegzulächeln, ist gefährlich”. Kritikpunkte sind dabei:

  • dass der Staat überhaupt versucht, sich eine derartige Technik anzueigenen,
  • die vollautomatische Erfassung aller Passanten, welche die gekennzeichneten überwachten Flächen passieren, und
  • die Information zum Ausmaß der Überwachung bei den Probanden selbst.

Schlechte Informationslage bei vielen Beteiligten des Überwachungstests

Weil die letztere unzureichend sei, forderte nun die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff am 23. August die Unterbrechung des Testlaufes, wie die Berliner Zeitung berichtet.

Hintergrund ist, dass der Verein Digitalcourage laut einer Pressemitteilung vom 22. August, die auch vom Deutschlandfunk aufgegriffen worden war, hatte beweisen können, dass die Transpondern, welche Probanden als Gegenprobe für die Leistung des Gesichtserkennungssystems bei sich tragen, wesentlich Datenhungriger sind, als sie sein sollten.

Abgeschaltet wurde das System indes noch nicht – und zwar auch über den Pressetermin hinaus, welchen Bundesinnenminister de Maizière dort am 24. August absolvierte. Dabei wischte er die Bedenken der Datenschützer genauso vom Tisch wie diejenigen der Bundesdatenschutzbeauftragten. Letztere bezeichnete er dabei als unzureichend informiert – doch auch er selbst scheint nicht vollumfänglich informiert, wie Der Spiegel noch am selben Tag belegen konnte:

Die Beacons der Testpersonen sind zumindest für jeden sichtbar, der sich eine kostenlose App herunterlädt. […] Wer also die Nummer eines Test-Transponders kennt, kann die Person in der Umgebung ausmachen. Und wer keine Nummern kennt, aber die App auf seinem Telefon hat, kann mit etwas Geduld am Südkreuz Leute ausfindig machen, die an dem Test teilnehmen.

Diese Möglichkeiten, welche sich aus dem aktiv über Bluetooth sendenden Transponder mit einer Reichweite von 20 m ergeben, wurden jedoch den Probanden des Versuchsaufbaus nicht zur Kenntnis gebracht. Jener von der Bundesdatenschutzbeauftragen monierte Umstand, dass die Probanden weit mehr überwacht werden können, als sie annehmen müssten, ist damit wohl gegeben.

Wo ist die Einschränkung für die geplante Überwachung?

Doch auch sonst verbessert sich die Informationslage in Zusammenhang mit der digitalen Gesichtserfassung nach der Salamitaktik:

  • Die Süddeutsche Zeitung kolportierte Anfang des Monats eine Aussage des Bundesinnenministers, welche suggerierte, eine solche Überwachungstechnologie sei explizit auf Bahnhöfen wünschenswert – andere Orte wurde nicht erwähnt:

    Wir haben aber bislang nicht die Möglichkeit, das Bild von beispielsweise einem flüchtigen Terroristen in die Software einzuspielen, sodass ein Alarm eingeht, wenn er irgendwo an einem Bahnhof auftaucht.

  • Bei der gestrigen Begehung des Bahnhofs Südkreuz klang der Minister nach Angaben des Spiegels jedoch ganz anders: Nicht nur betonte er die Wichtigkeit von Videoüberwachung, sondern sagte erstens auch “Wenn man die Technik einsetzt, muss man sie flächendeckend einsetzen” und – sofern der laufende Test nun gelinge – sei es zweitens auch “dringend geboten, eine solche Technik auch einzusetzen.”

Von einer wie auch immer gearteten Einschränkung möchte er also gar nicht mehr sprechen. Schwebt de Maizière vor, dass man bald auch nicht mehr unbeobachtet in die Innenstädte kann? Für einige Bahnhöfe gilt jedenfalls schon, dass die installierten Kameras mit dem gewünschten System kompatibel sind und die Gesichtsüberwachung damit schnell aktiviert werden kann ist.

Bis Überwachung beschlossen wird, ist das nur ein Überwachungstest

Heute beschwichtigte der Stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Sebastian Fiedler im Interview mit dem Deutschlandfunk:

Hier geht es doch ausnahmslos um einen Testlauf. Die Polizei untersucht jetzt einmal forschend, welche neue Technik uns Sicherheitsgewinne bringen könnte. Eine ganz andere Debatte ist doch, ob wann wie unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen wir eine solche Technik, wenn sie denn funktioniert, in der Folge gesetzlich verankert auch einsetzen können.

Da aber liegt er falsch. Die Debatte darüber, wie viel Macht wir dem Staat bei unserer Überwachung zugestehen wollen, hat schon längst begonnen. Ein Testlauf ist das höchstens noch bezüglich der Frage, wie lange man uns Bürger noch im Schlaf wiegen kann, bevor wir anfangen, uns zu wehren.

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